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Auf einen Blick

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© Juergen Hoffmann

Bestattungsarten

Arten von Grabstätten

Die deutschen Friedhofssatzungen unterscheiden nach:

  • Anzahl der Grabstellen (Einzel- oder Familiengrabstätten)
  • Art der Bestattungsform (Erd- oder Urnengrabstätten) 
  • Art des Bestattungszieles (Wahl-, Reihengräber oder anonyme Grabstätten).

 

Nutzungsrecht

Das Nutzungsrecht beträgt bei

  • Urnenbestattungen 20 Jahre
  • Sargbestattungen 25 Jahre.

 

Wahlgrabstätte

Bei einer Wahlgrabstätte besteht die Möglichkeit, die Lage auf dem Friedhof und die Breite der Grabstelle, je nach der Zahl der geplanten Grabplätze, zu bestimmen.

Die Grabstätte kann sowohl mit Sarg- als auch mit Urnenbestattung belegt werden.

Die Pflege der Grabstätte obliegt dem Nutzungsberechtigten.

Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes und eine Wiederbelegung ist möglich.

 

Reihengrabstätte

Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung vergeben.  

Die Grabstätte ist für eine Sarg- oder Urnenbestattung vorgesehen.

Die Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.

Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.

 

Rasenreihengrabstätte

Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung vergeben und befindet sich auf einer Rasenfläche.

Die Grabstätte ist für eine Sarg- oder Urnenbestattung vorgesehen.

Eine Bepflanzung ist nicht zugelassen. Auf der Grabfläche ist eine Blumenablage gestattet und das Aufstellen einer Grabplatte in der maximalen Größe von 40 x 40 cm möglich.

Die Rasenpflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.

Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.

 

Anonyme Grabstätte

Die anonyme Grabstätte dient zur Beisetzung von Urnen im Rahmen einer anonymen Feuerbestattung. 

Eine Begleitung der Beisetzung ist nicht möglich.

Die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.

 

Gemeinschaftsgrabstätten für Urnen

Es besteht die Wahl zwischen den Grabfeldern 'Unter Segeln' und 'Am Strand' sowie der Baumgrabanlage 'Unter dem Ahornbaum.' 

  • Bei dem Gemeinschaftsgrabfeld 'Unter Segeln' besteht die Möglichkeit der Beisetzung einer Urne und der Namensnennung auf einer Stele. Die Ablage von Schnittblumen ist gestattet.
  • Das Herzstück des Gemeinschaftsgrabfeldes 'Unter dem Ahornbaum' ist ein Bergahorn. Um den Baum herum ist Platz für insgesamt 16 Urnengrabbreiten. Jede Grabbreite kann maximal zwei Urnen aufnehmen. Auf Wunsch kann ein naturnaher, liegender Kissenstein in der  maximalen Größe von 40 x 40 cm gesetzt werden. Die Ablage von Schnittblumen ist an einer dafür vorgesehenen Stelle gestattet.
  • Auf dem Gemeinschaftsgrabfeld 'Am Strand' besteht die Möglichkeit der namenlosen Beisetzung einer Urne. Die Ablage eines Liegesteines sowie die Begleitung der Beisetzung ist gestattet.

Die Bepflanzung und dauerhafte Pflege der Gemeinschaftsgrabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.

Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

 

Grabpflege 

Wir helfen ihnen gerne bei der Pflege ihrer Grabstelle. Unser Mitarbeiter, Klaus-Dieter Pfeffer, gibt gerne dazu Auskunft. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich für die Grabpflege ein Angebot durch die Friedhofsverwaltung Strand erstellen zu lassen.

 

Gebühren..

Die für eine Bestattung auf dem Friedhof entstehenden Kosten können der Friedhofsgebührensatzung (Stand: 18. November 2021) entnommen werden.

 

Kirchliche Friedhöfe in Ostholstein

Auf der Internetseite des Kirchenkreise Ostholstein werden ebenfalls viele Fragen zum Thema 'Friedhöfe und Bestattung' beantwortet.