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Die deutschen Friedhofssatzungen unterscheiden nach:
Das Nutzungsrecht beträgt bei
Bei einer Wahlgrabstätte besteht die Möglichkeit, die Lage auf dem Friedhof und die Breite der Grabstelle, je nach der Zahl der geplanten Grabplätze, zu bestimmen.
Die Grabstätte kann sowohl mit Sarg- als auch mit Urnenbestattung belegt werden.
Die Pflege der Grabstätte obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes und eine Wiederbelegung ist möglich.
Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung vergeben.
Die Grabstätte ist für eine Sarg- oder Urnenbestattung vorgesehen.
Die Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung vergeben und befindet sich auf einer Rasenfläche.
Die Grabstätte ist für eine Sarg- oder Urnenbestattung vorgesehen.
Eine Bepflanzung ist nicht zugelassen. Auf der Grabfläche ist eine Blumenablage gestattet und das Aufstellen einer Grabplatte in der maximalen Größe von 40 x 40 cm möglich.
Die Rasenpflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Die anonyme Grabstätte dient zur Beisetzung von Urnen im Rahmen einer anonymen Feuerbestattung.
Eine Begleitung der Beisetzung ist nicht möglich.
Die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Es besteht die Wahl zwischen den Grabfeldern 'Unter Segeln' und 'Am Strand' sowie der Baumgrabanlage 'Unter dem Ahornbaum.'
Die Bepflanzung und dauerhafte Pflege der Gemeinschaftsgrabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Wir helfen ihnen gerne bei der Pflege ihrer Grabstelle. Unser Mitarbeiter, Klaus-Dieter Pfeffer, gibt gerne dazu Auskunft. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich für die Grabpflege ein Angebot durch die Friedhofsverwaltung Strand erstellen zu lassen.
Die für eine Bestattung auf dem Friedhof entstehenden Kosten können der Friedhofsgebührensatzung (Stand: 18. November 2021) entnommen werden.
Auf der Internetseite des Kirchenkreise Ostholstein werden ebenfalls viele Fragen zum Thema 'Friedhöfe und Bestattung' beantwortet.